Leasing
Vereinfacht gesagt wird beim Leasing mit den Leasingraten die Differenz zwischen Anschaffungsbetrag (abzüglich etwaiger Anzahlungen) und voraussichtlichem Gebrauchtwagenwert zum Ende der Leasinglaufzeit inklusive der bis dahin anfallenden Zinsen abgedeckt.
Man könnte es auch als eine Wette auf den zukünftigen (heute unbekannten) Gebrauchtwagenwert bezeichnen.
Der grundsätzliche Unterschied zum Autokredit besteht darin, dass das geleaste Fahrzeug Eigentum der Leasinggesellschaft ist und nach Ende der Leasinglaufzeit der Leasinggesellschaft, dem Händler oder einer dritten Person, die Sie benennen, abgegeben wird.
Grundsätzlich besteht sowohl für den Privatkunden als auch für den gewerblichen Kunden die Möglichkeit des Leasings. Informationen zu den Vorteilen und Vertragsarten des Leasings finden Sie in den dafür vorgesehenen Menüpunkten.
Vorteile
Die Leasingrate ist geringer als die Kreditrate
Im Gegensatz zum Ratenkredit bildet nicht der Kaufpreis, sondern die Differenz zwischen Anschaffungspreis (abzüglich etwaiger Anzahlungen) und voraussichtlichem Gebrauchtwagenwert die Berechnungsgrundlage für die attraktive monatliche Leasingrate.
Mehr Liquidität
Sie profitieren gleich zweimal! Eine als die Kreditrate niedrigere Leasingrate führt zu geringeren monatlichen Ausgaben und verschafft Ihnen somit mehr Liquidität.
Des Weiteren zahlen Sie nur für die Nutzung des Fahrzeugs und investieren nicht die gesamten Anschaffungskosten im Voraus.
Folgerichtig stehen Ihnen mehr freie Mittel und/oder eine höhere Kreditlinie bei Banken zur Verfügung, die Sie durch Bar- oder Kreditkauf unnötig binden würden.
Steuerliche und bilanzielle Vorteile bei einem Unternehmer
Sind Sie ein gewerblicher Kunde, stellen die monatlichen Leasingraten für Sie steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben dar, wohingegen bei einer Kreditrückzahlung lediglich der Zinsanteil als Betriebsausgabe anerkannt wird.
Da beim Leasing das Fahrzeug Eigentum des Leasinggebers ist, belastet das Fahrzeug nicht unnötig Ihre Bilanz.
Sie reduzieren somit Ihre Bilanzsumme und erhöhen automatisch Ihren Eigenkapitalanteil.
Das wiederum erhöht Ihre Bonität und verbessert Ihre Zinskonditionen bei Banken.
Risikoaspekt
Mit Leasinglaufzeiten zwischen 12 bis maximal 60 Monaten fahren Sie stets die neuesten Modelle.
Somit verringern Sie die Risiken einer Reparatur oder eines Ausfalls auf ein Minimum.
Da Sie das Fahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrages zurück an den Leasingeber geben, trägt auch dieser das Risiko der Wertentwicklung und Fahrzeugverwertung, wenn es sich um einen Kilometervertrag handelt.
Kilometervertrag
Können Sie Ihre jährliche Kilometerleistung abschätzen, dann sollten Sie sich für einen Kilometervertrag entscheiden.Bei dieser Vertragsart liegt die Laufzeit zwischen 12 bis maximal 60 Monaten.
Die Basis dieses Vertrages bildet die voraussichtliche Fahrleistung während der Vertragsdauer.
Endet der Vertrag, geben Sie das Fahrzeug an die Leasinggesellschaft zurück.
Die weitere Vermarktung des Fahrzeug erfolgt durch die Leasinggesellschaft, ohne dass zusätzliche Kosten für Sie entstehen, da das Risiko der Wertentwicklung durch den Leasinggeber getragen wird.
Verrechnet werden nur die tatsächliche Kilometerzahl gegenüber der vertraglich festgelegten Fahrleistung sowie über den normalen Verschleiß hinausgehende Schäden am Fahrzeug.
Nicht genutzte Kilometer werden dem Leasingnehmer erstattet, Mehrkilometer werden dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt.
Dies erfolgt nach vorher vereinbarten Kilometersätzen.
Mehr- sowie Minderkilometerbeträge bis zu 2.500 Kilometern bleiben dabei berechnungsfrei.
Restwertvertrag
Wenn Sie bei Vertragsbeginn die Gesamtlaufleistung noch nicht genau abschätzen können, empfiehlt sich ein Restwertvertrag.Auch hier liegen die Laufzeiten zwischen 12 bis maximal 60 Monaten.
Der Restwert ist dabei eine kalkulatorische Größe, die den voraussichtlichen Gebrauchtwagenwert nach Ablauf des Vertrages prognostiziert.
Das Risiko der Wertentwicklung liegt hier bei Ihnen.
Die Verwertung des Fahrzeugs am Laufzeitende erfolgt durch die Leasinggesellschaft.
In der Regel wird ein Mehrerlös dem Leasingnehmer zu 75% erstattet.
25% werden auf die Leasingraten eines bis zu 3 Monaten nach Vertragsende neu zugelassenen Fahrzeuges angerechnet (der letzte Abschnitt kann sich von Leasingeber zu Leasingeber unterscheiden).
Ein eventueller Mindererlös ist von Ihnen auszugleichen.